Kostenübernahme

Kostenübernahme

Bevor Sie eine sprachtherapeutische Behandlung beginnen, brauchen Sie eine Heilmittelverordnung Ihres behandelnden Arztes.
Besuch bei Ihrem Arzt
(z.B. HNO, Kinderarzt, Hausarzt, Internist, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde)
Heilmittelverordnung (Rezept)
Terminvereinbarung
telefonisch 06661-6005730 oder per mail: info@sprachtherapie-am-stadtplatz.de

Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenversicherung:

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett übernommen. Versicherte ab 18 Jahren bezahlen eine gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Rezeptkosten plus 10 Euro Rezeptgebühr. Diese Selbstbeteiligungskosten entfallen, wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre aktuelle Zuzahlungsbefreiung und zum Einlesen Ihrer Daten Ihre Versicherungskarte mit.


Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung:

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab. Ich erstelle Ihnen vor Behandlungsbeginn gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären können. Auch als Privatpatient müssen Sie ein Rezept zur Behandlung arrangieren, denn Sprachtherapie/Logopädie ist immer verschreibungspflichtig. 
Bitte achten Sie auf die Gültigkeitsdauer der Rezepte.

Share by: